Gebäudefreischnitt

Gebäudefreischnitt und Lichtraumprofil

Mittels des Gebäudefreischnittes können Baumteile im Schwach- und Feinastbereich reduziert werden, die Schäden an Bauwerken verursachen oder den Lichteinfall beeinträchtigen. In dieser Weise kann sich der Baum besser auf beengte Platzverhältnisse einstellen und bleibt noch lange ein gewünschter Nachbar.

Besitzen Sie als Baumeigentümer Gehölze an Straßen, Rad- und Fußwegen, so sind Sie im Rahmen der Verkehrssicherheit für die Sicherstellung des lichten Raumes verantwortlich. Der Lichtraumprofilschnitt erfolgt nach gesetzlich festgelegten Mindestmaßen: An Straßen ist ein Lichtraum von 4,5 Meter Höhe freizuhalten, an Rad- und Fußwegen 2,5 Meter über der Fahrbahn. Je eher mit dem Lichtraumprofilschnitt begonnen wird, desto länger säumen Bäume unsere Straßen!

Wir führen auch die vorsorgliche Freihaltung von technischen Anlagen wie Stromleitungen, Ampelanlagen oder Verkehrsschildern durch.